| Fachanwaltsordnung in der Fassung vom
1.1.2008 |
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei
gewählten Vertreterinnen und Vertreter folgende Fachanwaltsordnung, in der der Begriff Rechtsanwalt neutral als Berufsbezeichnung verwendet ist: |
| Inhaltsübersicht |
Erster Teil
Fachanwaltschaft |
Erster Abschnitt:
Fachgebiete
§ 1 Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen
Zweiter Abschnitt:
Voraussetzungen für die Verleihung
§ 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
§ 3 Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
§ 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
§ 4a Schriftliche Leistungskontrollen
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
§ 6 Nachweise durch Unterlagen
§ 7 Fachgespräch
§ 8 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im VerwaltungsR
§ 9 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Steuerrecht
§ 10 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Arbeitsrecht
§ 11 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Sozialrecht
§ 12 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Familienrecht
§ 13 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Strafrecht
§ 14 Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Insolvenzrecht
§ 14 a Nachzuweisende bes. Kenntnisse im VersR
§ 14 b Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Medizinrecht
§ 14 c Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
§ 14 d Nachzuweisende bes. Kenntnisse im VerkehrsR
§ 14 e Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Bau-
und Architektenrecht
§ 14 f Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Erbrecht
§ 14 g Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Transport-
und Speditionsrecht
§ 14 h Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Gewerblichen
Rechtsschutz
§ 14 i Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Handels- und
Gesellschaftsrecht
§ 14 j Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Urheber- und
Medienrecht
§ 14 k Nachzuweisende bes. Kenntnisse im
Informationstechnologierecht
§ 14 l Nachzuweisende bes. Kenntnisse im Bank- und
Kapitalmarktrecht
§ 15 Fortbildung
§ 16 Übergangsregelung |
Zweiter Teil
Verfahrensordnung |
§ 17
Zusammensetzung der Ausschüsse
§ 18 Gemeinsame Ausschüsse
§ 19 Bestellung der Ausschussmitglieder
§ 20 Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss
§ 21 Entschädigung
§ 22 Antragstellung
§ 23 Mitwirkungsverbote
§ 24 Weiteres Verfahren
§ 25 Rücknahme und Widerruf |
Dritter Teil
Schlussbestimmungen |
§ 26
In-Kraft-Treten und Ausfertigung |
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