Fachanwaltslehrgänge
FAO Stand 1.1.2008
Konzept
Unsere Fachanwaltslehrgänge sind nach den Vorgaben der §§ 4 und 6 FAO i.V.m. §§ 8-14 FAO ausgerichtet.
  Strafrecht  Verkehrsrecht
Die Kurse umfassen:
  • 120 effektive Zeitstunden
  • in 15 Unterrichtstagen  á 6 Bausteinen an drei bzw. zwei Tagen
  • Donnerstag bis Samstag
  • 3 Klausuren á 5 Stunden
    nach dem 2., 4. und 6. Baustein
    samstags 8.30 – 13.30 Uhr - danach frei!
  • Rückgabe der Klausuren noch während des Lehrgangs
Leistungen:
  • Teilnehmerbegrenzung,
    effektives Arbeiten in kleinen Gruppen
  • hochqualifizierte und erfahrene Referenten
  • ausführliche und aktuelle Arbeitsunterlagen
  • angenehme Preiskalkulation
  • Tagungs- und Pausengetränke inklusiv
  • Wechsel zwischen den Seminarorten bei Verhinderung
Zeitplan:
  • 08.30h – 10.30h
    Pause
  • 10.45h – 13.00h
    Pause
  • 14.00h – 15.30h
    Pause
  • 14.00h – 15.30h
    Pause
  • 15.45h – 18.00h
Gebühren:
Gesamtlehrgang: 2009
je Teilnehmer 1.690 €
Rechtsanwälte und Assessoren bis 3 Jahre nach Erstzulassung bzw. Examen *) 1.490 €
Referendare (begrenztes Kontingent)  *) 1.290 €

Klausuren:

 
3 Klausuren pauschal 200 €
Wiederholklausur  85 €
Die Lehrgänge sind von der Umsatzsteuer befreit!
Einzelne Bausteine/Tage: pro Tag
Je Teilnehmer 150 €
50 % Ermäßigung bei Wiederholung durch Lehrgangsteilnehmer  75 €
 
(inklusiv Arbeitsmaterialien und Pausengetränken)
*)Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung den entsprechenden Nachweis für die Ermäßigung bei!
Download: Fachanwaltsordnung (PDF)