Anwaltsvergütung
in
Ehe- und Familiensachen |
4
Std. - Eignung
gem. § 15 FAO |
Für Rechtsanwälte und
qualifizierte Mitarbeiter |
Referenten:
* Dipl. Rpfl. Joachim
Volpert, Düsseldorf
**RA Norbert Schneider, Neunkirchen
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Ziel des Seminars ist es, anhand zahlreicher Beispielsfälle
Möglichkeiten aufzuzeigen, das gesamte Gebührenpotenzial gewinnbringend auszuschöpfen.
Oftmals werden Gebühren übersehen, so dass es zu vermeidbaren
Honorareinbußen kommt.
Themenauswahl
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Aktuelle Rechtsprechung zum RVG !
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Berechnung des Verfahrenswerts in Familiensachen,
insbesondere im Scheidungsverbundverfahren, bes. bei der
Folgesache Versorgungsausgleich, sowie bei einstweiligen
Anordnungen
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Beratungshilfevergütung in Familiensachen
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Besonderheiten bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr im
Verbundverfahren
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Besonderheiten bei der vollen und der ermäßigten Terminsgebühr
in allen Familiensachen
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Abrechnung bei Scheidungsfolgenvereinbarung und
Verfahrenskostenhilfe - § 48 Abs. 3 RVG
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Einigungsgebühr in Kindschaftssachen; Einigungsgebühr und
Versorgungsausgleich
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Abrechnung bei einstweiligen Anordnungen
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Besonderheiten bei der Abrechnung der Tätigkeit im
Verfahrenskostenhilfe-Prüfungsverfahren
- Abrechnung bei Abtrennung aus dem Verbund
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Vergütung im Rechtsmittelverfahren in Familiensachen
- Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Verfahrenskostenhilfe (§§
15a, 55 Abs. 5 S. 2 ff. RVG)
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| Termine |
| Fr 20.04.2012 |
Leipzig
(Schneider) |
09 - 13.30h
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| Fr 20.04.2012 |
Frankfurt/M.
(Volpert) |
15 - 19.30h
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| Fr 11.05.2012 |
Essen
(Volpert) |
15 - 19.30h
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| 4 Zeitstunden |
| Preis: |
169,00 €
149,00 € für Mitarbeiter und
- RAe bis 3 Jahre nach Zulassung
(bitte Nachweis faxen)
- Mehrbucher ab dem 2. Anwaltsseminar
pro Kalenderjahr
5% Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 3 Monate
vor dem Seminartag |
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Alle
Preisangaben zzgl. MwSt.
Im Preis inbegriffen ist eine Teilnahmebestätigung, ausführliches
Skript auf CD Rom, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung.
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| Begrenzte
Teilnehmerzahl in allen Seminaren!
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. |
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