MENÜ

Hamburg

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Weiterbildungsbonus - das Hamburger Förderinstrument für berufliche Weiterbildung – unterstützt Sie bei Ihren Weiterbildungsmaßnahmen. Die Förderbedingungen und das Antragsverfahren sind unkompliziert.

Fördergegenstand

Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die

  • anerkannt nach Bundes- oder Landesrecht sind,
  • anerkannt nach ZfU (gemäß FernUSG) sind
  • oder beispielsweise zertifiziert sind nach ISO 9000ff, EFQM, LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg u.a.
  • oder Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Antragsberechtigte

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen).
  • Existenzgründer (ALG I und II) Selbstständige im ALG II Bezug
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im ALG II Bezug (Aufstocker)
  • Beschäftigte im „Hamburger Modell

Höhe der Förderung

  • 50 % - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125,- €.
  • Der Weiterbildungsbonus wird direkt beim Seminar Veranstalter eingelöst

Nähere Informationen auf www.weiterbildungsbonus.net