Hamburg
Weiterbildungsbonus Hamburg
Der Weiterbildungsbonus - das Hamburger Förderinstrument für berufliche Weiterbildung – unterstützt Sie bei Ihren Weiterbildungsmaßnahmen. Die Förderbedingungen und das Antragsverfahren sind unkompliziert.
Fördergegenstand
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die
- anerkannt nach Bundes- oder Landesrecht sind,
- anerkannt nach ZfU (gemäß FernUSG) sind
- oder beispielsweise zertifiziert sind nach ISO 9000ff, EFQM, LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg u.a.
- oder Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.
Antragsberechtigte
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen).
- Existenzgründer (ALG I und II) Selbstständige im ALG II Bezug
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im ALG II Bezug (Aufstocker)
- Beschäftigte im „Hamburger Modell
Höhe der Förderung
- 50 % - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125,- €.
- Der Weiterbildungsbonus wird direkt beim Seminar Veranstalter eingelöst
Nähere Informationen auf www.weiterbildungsbonus.net