Niedersachsen
Fördergegenstand
- Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen.
- Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.
- Die Kurse müssen in sich abgeschlossen und innerhalb von 24 Monaten beendet sein. Keinen Zuschuss gibt es für Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.
Antragsberechtigte
Das Programm richtet sich an:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Höhe der Förderung
Arbeitgeber erhalten maximal 50 % der Kursgebühren als Zuschuss. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 EUR. Der Arbeitgeber muss mindestens 10 % der Gesamtkosten selbst tragen. Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen. Die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden.
Nähere Informationen auf www.weiterbildungsbonus.net