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Saarland

Fördergegenstand

Gefördert werden Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Die Kurse müssen in Präsenzform außerhalb des Arbeitgebers angeboten werden.

Antragsberechtigte

  • Arbeitgeber von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter, die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen.
  • Die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte im Saarland haben.

Höhe der Förderung

  • Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kurskosten, maximal 2.000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter pro Maßnahme!
  • Kurse unter 200 EUR werden nicht gefördert.
  • Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle (Kompetenz durch Weiterbildung),
    FITT Institut für Technologietransfer
    Saaruferstraße 16,
    66117 Saarbrücken,
    Tel.: 0049 (0) 681/5867-651, Email: kdw@fitt.de
    gestellt werden.
  • Eine Buchung des Kurses vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist möglich, jedoch müssen im Falle einer Ablehnung die Kursgebühren vollständig vom Arbeitgeber oder vom Weiterbildungsinteressierten bezahlt werden.