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Sachsen

Individueller Weiterbildungsscheck

Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind
  • Weiterbildungskosten betragen mindestens 1.000 €
  • Bei einem Einkommen von 2.500 € - 4.000 € brutto monatlich kann eine Förderung nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder Leiharbeitern erfolgen
  • Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung, Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger
  • Die verbindliche Anmeldung/ Anzahlung oder Bezahlung sowie Teilnahme bei einem Weiterbildungsanbieter darf erst nach Antragstellung erfolgen!
  • Es müssen 3 Vergleichsangebote vorgelegt werden.
    Dazu reichen allgemein zugängliche Weiterbildungsangebote mit Preisangaben aus.

Höhe der Förderung

  • 70% der Weiterbildungskosten
    nicht für Teilnehmer mit Wohnsitz Leipzig und ehem. Landkreis Döbeln
  • 50% der Weiterbildungskosten
    Teilnehmer mit Wohnsitz Leipzig und ehem. Landkreis Döbeln
  • 50% der Weiterbildungskosten
    für Antragsteller mit Bruttomonatseinkommen von 2.500 € - 4.000 €
  • Eine Mitfinanzierung durch Arbeitgeber ist nicht zulässig
  • Die Erstattung durch die SAB erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme

Betrieblicher Weiterbildungsscheck

Fördergegenstand

  • Für Unternehmer, Selbständige, Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten, Personen in Eltern, zeit, Arbeitslose mit einer Einstellungszusage
  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

Antragsberechtigte

  • Das Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter
  • Der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmer befindet sich im Freistaat
  • Das Unternehmen hat eine Niederlassung im Freistaat
  • Die Gesamtkosten der Weiterbildung liegen bei mind. 700 €, für Azubis bei mind. 430 €
  • Weiterbildung erfolgt durch externe Dienstleister
  • Die öffentliche Hand ist mit nicht mehr als 25 % am Unternehmen beteiligt
  • Anmeldungen beim Weiterbildungsanbieter dürfen erst nach Antragstellung bei der SAB erfolgen
  • Es müssen 3 Vergleichsangebote vorgelegt werden.
    Dazu reichen allgemein zugängliche Weiterbildungsangebote mit Preisangaben aus.

Höhe der Förderung

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Geringqualifizierte, Auszubildende und Beschäftigte ab 50 Jahre
  • Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
  • Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme