Sachsen
Fördergegenstand
Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Antragsberechtigte
- Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind
- Weiterbildungskosten betragen mindestens 1.000 €
- Bei einem Einkommen von 2.500 € - 4.000 € brutto monatlich kann eine Förderung nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder Leiharbeitern erfolgen
- Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung, Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger
- Die verbindliche Anmeldung/ Anzahlung oder Bezahlung sowie Teilnahme bei einem Weiterbildungsanbieter darf erst nach Antragstellung erfolgen!
- Es müssen 3 Vergleichsangebote vorgelegt werden.
Dazu reichen allgemein zugängliche Weiterbildungsangebote mit Preisangaben aus.
Höhe der Förderung
- 70% der Weiterbildungskosten
nicht für Teilnehmer mit Wohnsitz Leipzig und ehem. Landkreis Döbeln
- 50% der Weiterbildungskosten
Teilnehmer mit Wohnsitz Leipzig und ehem. Landkreis Döbeln
- 50% der Weiterbildungskosten
für Antragsteller mit Bruttomonatseinkommen von 2.500 € - 4.000 €
- Eine Mitfinanzierung durch Arbeitgeber ist nicht zulässig
- Die Erstattung durch die SAB erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme
Fördergegenstand
- Für Unternehmer, Selbständige, Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten, Personen in Eltern, zeit, Arbeitslose mit einer Einstellungszusage
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
- Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
- vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
- Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.
Antragsberechtigte
- Das Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter
- Der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmer befindet sich im Freistaat
- Das Unternehmen hat eine Niederlassung im Freistaat
- Die Gesamtkosten der Weiterbildung liegen bei mind. 700 €, für Azubis bei mind. 430 €
- Weiterbildung erfolgt durch externe Dienstleister
- Die öffentliche Hand ist mit nicht mehr als 25 % am Unternehmen beteiligt
- Anmeldungen beim Weiterbildungsanbieter dürfen erst nach Antragstellung bei der SAB erfolgen
- Es müssen 3 Vergleichsangebote vorgelegt werden.
Dazu reichen allgemein zugängliche Weiterbildungsangebote mit Preisangaben aus.
Höhe der Förderung
- 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Geringqualifizierte, Auszubildende und Beschäftigte ab 50 Jahre
- Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
- Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme