Schleswig-Holstein
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Fördergegenstand
- gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Auszubildende in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein
- Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden, höchstens 400 Stunden betragen
- Der Weiterbildungsanbieter soll seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben
- Weiterbildungskosten mindestens 1.000 €
- Azubis für Zusatzqualifikationen mindestens 500 €
Antragsberechtigte
- Beschäftigte in Unternehmen
- Auszubildende sowie
- Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein
- Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein
- Info Investitionsbank SH: Tel. (04 31) 99 05-22 22
Höhe der Förderung
- bis zu 80 % bei monatlichem Bruttoeinkommen unter 2.500 €,
45 Jahre oder älter ist, befristet oder geringfügig oder als Leiharbeiter beschäftigt ist, Alleinerziehend oder behindert ist
- bis zu 90 % bei monatlichem Bruttoeinkommen unter 1.500 €
Nähere Informationen auf www.ib-sh.de