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Schleswig-Holstein

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Fördergegenstand

  • gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Auszubildende in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein
  • Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden, höchstens 400 Stunden betragen
  • Der Weiterbildungsanbieter soll seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben
  • Weiterbildungskosten mindestens 1.000 €
  • Azubis für Zusatzqualifikationen mindestens 500 €

Antragsberechtigte

  • Beschäftigte in Unternehmen
  • Auszubildende sowie
  • Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein
  • Info Investitionsbank SH: Tel. (04 31) 99 05-22 22

Höhe der Förderung

  • bis zu 80 % bei monatlichem Bruttoeinkommen unter 2.500 €, 45 Jahre oder älter ist, befristet oder geringfügig oder als Leiharbeiter beschäftigt ist, Alleinerziehend oder behindert ist
  • bis zu 90 % bei monatlichem Bruttoeinkommen unter 1.500 €

Nähere Informationen auf www.ib-sh.de