Jugendliche machen 12,5 % aller Tatverdächtigen aus, hinzu kommt ein prozentzualer Anteil von 10,5% an Tatverdächtigen, die sich im Alter eines Heranwachsenden befinden. Als Verteidiger wird man daher im Rahmen seiner Tätigkeit regelmäßíg mit dem Rechtsfolgensystem des Jugendstrafrechts konfrontiert. Umfassende Einwirkungsmöglichkeiten wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe ermöglichen weitreichende erzieherische Maßnahmen. Zugleich eröffnet das Sanktionensystem eine Vielzahl an Verteidigungsansätzen. Um die optimale Strategie für Ihre Mandantschaft zu erarbeiten, soll das Seminar gezielt das jugendstrafrechtliche Sanktionensystem aus Sicht der Praxis beleuchten.