Schnittstellen Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrechtliche Aspekte bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Seminarinhalt:
Steht die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Raum, sind vielfältige Überschneidungen des Arbeits- und Sozialrechts in den Blick zu nehmen, damit eine umfassende Beratung der Mandantschaft gewährleistet ist. Nicht nur die weitere Sicherung des Lebensunterhalts ist von existentieller Bedeutung. Auch die Auswirkungen auf die nähere und weitere Zukunft sind umfassend und sorgsam abzuwägen.
Das Seminar beleuchtet unterschiedliche sozialrechtliche Aspekte an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht und ihre Bedeutung für die anwaltliche Beratungspraxis sowie für die zielorientierte Prozessführung anhand zahlreicher Beispielsfälle
Themenauswahl:
- Pflichten des Arbeitsnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III (Recht der Arbeitsförderung)
- Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anrechnung von Abfindungen und Nachzahlungen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem SGB III
- Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen / ergänzende Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Gesetzlicher Anspruchsübergang nach § 116 SGB X
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB II
- Leistungsansprüche bei Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Grundzüge des Bezugs von Krankengeld
- Auswirkungen des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld I und Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die Altersrente
• Verfügbar • Wenige freie Plätze • Ausgebucht
Datum | Uhrzeit | Ort | Referent | ||
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• | 26.05.2018 | 09:00 - 14:30 | Hamburg | VRiLSG Astrid Lente-Poertgen | |
• | 08.06.2018 | 13:00 - 18:30 | Essen | VRiLSG Astrid Lente-Poertgen | |
• | 24.11.2018 | 09:00 - 14:30 | Hannover | VRiLSG Astrid Lente-Poertgen |
Referenten:
Dauer:
5,0 Std.Seminargebühren:
- 199,00 € - je Teilnehmer
- 169,00 € - RAe bis 3 Jahre nach Zulassung (bitte Nachweis) und Mehrbucher ab dem 2. Anwaltsseminar pro Kalenderjahr
- 5% Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor dem Seminartag
Bemerkungen:
- Im Seminarpreis enthalten ist eine Teilnahmebescheinigung über
5 Zeitstunden nach § 15 FAO, ausführliche Arbeitsunterlagen, sowie Tagungsgetränke und 2 Kaffeepausen mit Snacks. - Begrenzte Teilnehmerzahl in allen Seminaren! Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
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