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Bayern

Fördergegenstand

Die Projektträger können eine ESF-Förderung mit folgenden Zielen beantragen:

  • Qualifizierung von Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf
  • berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Chancengleichheit für Frauen und Männer, Schaffung neuer Ausbildungsplätze, Vernetzung von (Hoch-)Schulen und Unternehmen
  • Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Menschen wie Menschen mit Migrationshintergrund
  • Unterstützung von Schülern beim Erwerb eines Schulabschlusses und den Übergang in ein Ausbildungsverhältnis

Antragsberechtigte

Gefördert werden alle Einrichtungen und Unternehmen, die Beschäftigung fördern und eine soziale Eingliederung ermöglichen.

Zum Beispiel

  • Einrichtungen für allgemeine oder berufliche Bildung wie Bildungswerke, Hochschulen, Volkshochschulen und private Bildungsträger
  • Nichtregierungsorganisationen (NRO), soziale Einrichtungen oder Sozialpartner wie Gewerkschaften
  • Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Förderung ist auf Projekte

  • mit Durchführungsort in Bayern und
  • auf Teilnehmer/- innen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern beschränkt

Ausgeschlossen sind teilnehmende Beamte, Soldaten und Beschäftigte in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) sowie Beschäftigte aus Betrieben der öffentlichen Hand.

Höhe der Förderung

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuschussfähigen Ausgaben zu erbringen.
  • Die ESF-Förderung wird als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung gewährt (in der Regel bis zu 45 % der förderfähigen Kosten), in der Regel können weiter bis zu 5 % der Kosten durch Landesmittel als Fehlbetragsfinanzierung gedeckt werden.
    Der Eigenanteil des Projektträgers beträgt grundsätzlich 10 % der Projektträgerkosten, Kofinanzierungsfähig sind:
      -Teilnehmergebühren - Beiträge von Unternehmen - Freistellungskosten und Lohnfortzahlung - Drittmittel.

Nähere Informationen auf www.esf.bayern.de