Hessen
Qualifizierungsscheck Hessen
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms "Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" ein.
Antragsberechtigte
- sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte
- Hauptwohnsitz in Hessen und
- Mindestalter 27 Jahre alt
- Kein beruflicher Abschluss oder
- ausgeübte Tätigkeit, für die keinen Berufsabschluss besteht, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegen kann.
Höhe der Förderung
- 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Person und Jahr gefördert.
- Qualifizierungsscheck ist beim Weiterbildungsträger einzureichen und wird von der Rechnung in Abzug gebracht
Nähere Informationen auf www.qualifizierungsschecks.de