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Hessen

Qualifizierungsscheck Hessen

Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms "Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" ein.

Antragsberechtigte

  • sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte
  • Hauptwohnsitz in Hessen und
  • Mindestalter 27 Jahre alt
  • Kein beruflicher Abschluss oder
  • ausgeübte Tätigkeit, für die keinen Berufsabschluss besteht, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegen kann.

Höhe der Förderung

  • 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Person und Jahr gefördert.
  • Qualifizierungsscheck ist beim Weiterbildungsträger einzureichen und wird von der Rechnung in Abzug gebracht

Nähere Informationen auf www.qualifizierungsschecks.de