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Nordrhein-Westfalen

Bildungscheck Nordrhein-Westfalen

Fördergegenstand

Gefördert werden wie bisher Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, die sich auf den aktuellen oder zukünftigen beruflichen oder betrieblichen Kontext beziehen. Das sind beispielsweise: berufs- oder fachbezogene Weiterbildungen, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie fachübergreifende Kompetenzen.

Antragsberechtigte

  • Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen und Berufsrückkehrende.
  • Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jahrlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
  • Das zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000,– EUR) nicht übersteigen.
  • Existenzgründer in den ersten 5 Jahren ihrer Selbständigkeit sein
  • Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
  • Vor verbindlicher Seminarbuchung muss ein Beratungsgespräch erfolgen. Die Ausgabe des Bildungsschecks erfolgt durch die Beratungsstelle.

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Höhe der Förderung

  • Zuschuss für Unternehmen und Beschäftigte i. H. v 50 % zu den Weiterbildungskosten.
  • Pro Bildungsscheck können bis max. 500 € pro Jahr gefördert werden.
  • Der Bildungsscheck wird beim Seminaranbieter zur Verrechnung eingereicht