Sachsen-Anhalt
Fördergegenstand
- Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
- nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro
- Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes, mehr Informationen finden Sie hier:
www.bildungspraemie.info
- Zusatzqualifikationen:
Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen
nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro
Antragsberechtigte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
- die Zuwendungen sind mindestens sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Projektbeginn (Anmeldung zur Weiterbildung) schriftlich und formgebunden zu beantragen
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von:
- bis 90% bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
- bis 80% für Personen aus einer der folgenden Gruppen:
monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro,
Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden,
Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende
oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad
einer Behinderung
- bis 60% für alle anderen Berechtigten
Zusatzqualifikationen
- Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten
Kostenfreie Hotline kostenfreie Hotline 0800 56 007 57
Weitere Informationen www.ib-sachsen-anhalt.de