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Sachsen-Anhalt

Fördergegenstand

  • Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
  • nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro
  • Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes, mehr Informationen finden Sie hier: www.bildungspraemie.info
  • Zusatzqualifikationen:
    Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen
    nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro

Antragsberechtigte

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
  • die Zuwendungen sind mindestens sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Projektbeginn (Anmeldung zur Weiterbildung) schriftlich und formgebunden zu beantragen

Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von:

  • bis 90% bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
  • bis 80% für Personen aus einer der folgenden Gruppen:
    monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
  • bis 60% für alle anderen Berechtigten

Zusatzqualifikationen

  • Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten

Kostenfreie Hotline kostenfreie Hotline 0800 56 007 57
Weitere Informationen www.ib-sachsen-anhalt.de