MENÜ

Thüringen

Weiterbildungsscheck Thüringen

Fördergegenstand

Mit dem Weiterbildungscheck werden Maßnahmen unterstützt, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu verbessern und Humanressourcen aufzubauen. Es werden Beschäftigungschancen von Menschen erhöht, Ausbildung und Qualifizierung gefördert und der Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt unterstützt.

Die berufliche Weiterbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Für die berufliche Weiterbildung ist das Ministerium für Arbeit und Soziales zuständig.

Antragsberechtigte

  • Beschäftigte mit Arbeitsstätte in Thüringen
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € - 40.000 €
    (bei Zusammenveranlagung 40.000 € - 80.000 €)
  • Der Antrag auf Förderung muss vom Beschäftigten vor der verbindlichen Anmeldung beim Weiterbildungsveranstalter gestellt werden

Höhe der Förderung

Weiterbildungsscheck 500 € alle 2 Jahre

Nähere Informationen auf www.gfaw-thueringen.de