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Bildungspämie Bund

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert bundesweit mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die individuelle berufliche Weiterbildung, insbesondere von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen www.bildungspraemie.info

Fördergegenstand

  • Beratungsleistung durch ausgewählte Beratungsstellen (Prämienberatung)
  • die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren für die individuelle berufliche Weiterbildung (Prämiengutscheine).

Antragsberechtigte

  • weiterbildungsinteressierte Erwerbstätige (keine Altersbeschränkung) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 € (gemeinsam Veranschlagte bis zu 40.000 €)
  • mindestens 15 Stunden/Woche erwerbstätig (auch erwerbstätige Rentner)

Höhe der Förderung

  • pro Prämiengutschein 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal 500 €.
  • Pro Person kann jährlich ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
  • Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine weiterhin nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Interessierte bestehen entsprechende Landesprogramme.