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Rechtsanwaltliches Berufsrecht gem. § 43f BRAO, § 5a BORA

Modul 1) – Anwaltliche Berufsorganisation & allgemeine Berufspflichten gem. §§ 43, 43a BRAO und §§ 2 bis 5a BORA

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Seminarbeschreibung

Nach der Reformierung der BRAO zum 01.08.2022 sind Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte verpflichtet, Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht nachzuweisen.

Die Pflicht zur Fortbildung betrifft Junganwälte / Junganwältinnen sowie Syndiskusanwälte / Syndikusanwältinnen, die nach dem 01.08.2022 zur Anwaltschaft zugelassen wurden. Die Kenntnisse im Berufsrecht der Anwaltschaft sind durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachzuweisen (§ 43f BRAO, § 5a BORA). Der Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildung ist innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu erbringen.

Die Fortbildungspflicht gemäß § 43f BRAO umfasst eine Dauer von insgesamt 10 Zeitsunden.

Eine vor der Zulassung absolvierte Weiterbildung zum anwaltlichen Berufsrecht lässt die Fortbildungspflicht entfallen, sofern die Teilnahme innerhalb der letzten 7 Jahr vor der Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte. Studierende und Rechtsreferendare / Rechtsreferendarinnen haben damit bereits im Ausbildungsstadium die Möglichkeit, sich Kenntnisse über das anwaltliche Berufsrecht anzueignen und anrechnen zu lassen.

In unseren Seminaren erhalten Sie in abgeschlossenen Einheiten einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des anwaltliche Berufsrecht, Neuerungen sowie Vertiefungen in praxisrelevanten Bereichen. Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben nach § 5a BORA sowie der Gesetzesbegründung des § 43f BRAO (BT-Drs. 19/30516 S. 45f.).

Themenauswahl

Modul 1 des Berufsrechts-Lehrgangs umfasst die Organisation des Anwaltsberufs als freier Beruf. Neben allgemeinen Aspekten der berufsrechtlichen Organisation geht das Seminar auf die Bedeutung der Rechtsanwaltskammern sowie der Bundesrechtsanwaltskammer als Selbstverwaltungsorgane einschließlich der Berufsaufsicht ein. Als weiterer Baustein werden allgemeine Berufspflichten und Grundpflichten nach §§ 43, 43a BRAO und §§ 2 bis 5a BORA sowie berufsrechtliche Sanktionen besprochen. Eingegangen wird auch auf die Berufsgerichtsbarkeit.

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Berufseinstieg
Berufsrecht