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Der Anfängerfehler bei Mietvertragsschluss als scharfes Schwert

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Seminarbeschreibung

Als Praktiker erlebt man immer wieder, dass zahlreiche Streitigkeiten aus dem Bereich des Mietrechts darauf zurückzuführen sind, dass beim Mietvertragsabschluss schlecht gearbeitet wurde. Man merkt, dass nach der Lektüre einer Urkunde nicht klar ist, wer mit wem den Vertrag geschlossen hat, erst recht nicht, wer unterfertigt hat. Häufig erkennt man, dass Vertragsformulare genutzt wurden, die längst überholte Regelungen enthalten.

So sieht man als Fachanwältin oder Fachanwalt durchaus, dass in neu abgeschlossenen Verträgen starre Schönheitsreparaturklauseln vereinbart sind, Vermieter den Mietern vorgeben, mit welcher Farbe bei der Schönheitsreparatur die Wohnung zu streichen ist, das grundsätzliche Verbot zur Haltung von Wellensittichen usw. enthalten sind. Man erlebt, dass in neu erdachten Verträgen Regelungen enthalten sind, die dem Mieter eine Art Leibeigenenstatus zuerkennen.

Ein Großteil der Mietrechtsstreitigkeiten, die in der Praxis geführt werden, sind darauf zurückzuführen, dass Vermieter versuchen, die gesetzlich vorgesehene Risikoverteilung (der Vermieter stellt die Mietsache zur Verfügung und erhält sie, der Mieter zahlt Geld) auf den Kopf zu stellen.

Hier setzt das Seminar an.

Dem Hörer soll vermittelt werden, wie sinnvoll es ist, sich gelegentlich einmal der Prinzipien des Mietrechts zu erinnern. Es ist wichtig, sich dazu mit den Grundzügen der Vertragsgestaltung zu befassen.

Das gilt nicht nur für den Anwalt, der als Kautelarjurist Verträge formuliert. Es gilt auch für die forensisch tätige Beraterin, die einen Anspruch, der unberechtigt erscheint, abwehren will.

Es ist durchaus nicht ohne Unterhaltungswert, einem Kollegen im Prozess zu erklären, dass er möglicherweise den Falschen verklagt hat oder dass der reklamierte Anspruch an unwirksamen Geschäftsbedingungen scheitert.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und anhand praktischer Beispiele zeigt der Dozent die Problemfelder auf, die in der anwaltlichen Beratung lauern und wie man damit umgeht. Er erläutert Ansätze zur Vermeidung von Fehlern und wie man Fehler der Gegenseite ausnutzt.

Im Ergebnis erkennen Teilnehmerin und Teilnehmer, dass man Anfängerfehler beim Mietvertragsschluss vermeidet oder noch besser – sie den anderen überlässt!

Wenn man auf der richtigen Seite sitzt, sind Anfängerfehler ein scharfes Schwert!

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Miet- und WEG Recht