MENÜ

Der Schuldner als Erbe - oder enden Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem Tod des Schuldners?

Zurück zur Übersicht

Seminarbeschreibung

Die Stellung des Schuldners als Erbe kann für den vollstreckungsrechtlichen Forderungseinzug sehr interessant werden.

Vollstreckungsrechtlicher Zugriff u.a. durch:

  • Pfändungsmöglichkeiten in den Miterbenanteil gegenüber Miterben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter
  • Durchsetzung des Auseinandersetzungsanspruchs
  • Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft in das gesamte Eigentum der Erbengemeinschaft
  • Pfändung und Verwertung des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs
  • Der Insolvenzschuldner als Erbe

Wenn der Schuldner verstirbt bedeutet das eben nicht, dass auch damit das Ende des Forderungseinzuges verbunden ist.

Die weitere Bearbeitung ist jedoch dann mit umfangreichen Recherchen zum Zwecke einer Titelumschreibung bzw. Forderungsdurchsetzung gegen die Erben verbunden.

  • Fortsetzung der Zwangsvollstreckung gem. § 779 ZPO in den Nachlass
  • Erbenermittlungsmöglichkeiten
  • Möglichkeiten der Titulierung einer Schuldnerforderung gegen die Erben
  • Abwehrmöglichkeiten des Schuldners als Erbe

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Zwangsvollstreckung / Mahnverfahren