Die Ausschlagung einer Erbschaft kann unterschiedlich motiviert sein.
Zwei aktuelle Entscheidungen des BGH justieren das Ausschlagungsrecht neu.
Am 16.3.2022 hat der BGH entschieden, dass ein Nachlasspfleger nicht berechtigt ist, eine dem Erbfall vorausgegangene Erbschaft für die von ihm vertretenen unbekannten Erben auszuschlagen.
In einer weiteren Entscheidung vom 22.03.2023 hat der BGH der Möglichkeit einer lenkenden Ausschlagung eine Absage für den Fall erteilt, dass der Ausschlagende über die an seine Stelle tretende Person irrt.
Im Seminar werden die beiden Entscheidungen im Kontext zum Ausschlagungsrecht und weiteren ausschlagungsrechtlichen Fragen besprochen.