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Regelungsanordung oder aufschiebende Wirkung?

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Seminarbeschreibung

Einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt in sozialgerichtlichen Verfahren unvermindert eine große Bedeutung zu. Über alle Rechtsgebiete des Sozialrechts gesehen stellen diese rund 10 % aller erstinstanzlichen Eingänge. Dabei gilt es aus anwaltlicher Sicht viele Besonderheiten zu beachten, die entscheidend für den Erfolg des Verfahrens und – auch – eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind.

Themenauswahl
  • Grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels durch die Behörde oder durch das Gericht einerseits und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
  • Risiken und Vorteile einstweiliger Rechtsschutzverfahren
  • Voraussetzungen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels durch die Behörde oder durch das Gericht
  • Voraussetzungen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
  • Anwaltlicher Vortrag und Glaubhaftmachung, Mittel der Glaubhaftmachung
  • Beschwerdeverfahren, Regelung des § 199 Abs. 2 SGG
  • Rechtsnatur des Ausführungsbescheides, Wirkungen des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens
  • Fallbeispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung)

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Sozialrecht