Der Referent stellt Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvergleiche dar, wobei die einzelnen Regelungsinhalte – stets im Lichte der aktuellen Rspr. – der Inhaltskontrolle und anschließend der Ausübungskontrolle unterworfen werden.
Besondere Beachtung finden die Kernbereichslehre und die Voraussetzungen eines wirksamen Globalverzichts.
Abschließend wird das Themenfeld kindschaftsrechtlicher Vereinbarungen besprochen.