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Selbststudium: "Man sind die knausrig" - Der Streit um die Vergütung im Sozialrecht

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Seminarbeschreibung

Sie lieben auch die Diskussion um die Gebühren? Ausgesprochen lästig... Man arbeitet hart an der Sache und zum Schluss wird einem das Geld noch streitig gemacht. Das kann nicht sein...Leider doch.

Das Seminar vermittelt Ihnen anhand der aktuellen Rechtsprechung wichtige Aspekte rund um die Vergütung im Sozialrecht. Sind einem die gängigen Begriffe noch bekannt, liegt der Knackpunkt der erwirtschafteten Gebühr regelmäßig im Detail. Der Dozent verrät Ihnen Tipps und Tricks für die richtige Abrechnung.

Themenauswahl
  • Kostengrundentscheidung
  • Tätigkeit im Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Bestimmung der konkreten Gebühr
  • Mittelgebühr
  • Bindung des Rechtsanwalts an eigene Ermessensausübung
  • Geschäfts- und Verfahrensgebühr
  • Termingebühr
  • Vergleichsgebühr

So geht´s:
Nach § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Stunden der jährlichen Pflichtfortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren.
Unsere Kurseinheiten belaufen sich auf 2,5 Stunden, so dass Sie flexibel Ihre Pflichtstunden zusammenstellen können.


In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung flexibel, zeit- und ortsunabhängig:

  1. Skript in Ihrem Account herunterladen oder
    Ihrer Bestätigungs-Mail entnehmen
  2. Skript durcharbeiten
  3. Multiple-Choice-Test online absolvieren
    dazu in Ihrem Account oder mit Ihrer Buchungsnummer anmelden.
    Von 10 Fragen müssen mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden.
    Der Test kann 3 Mal wiederholt werden.


Sie erhalten Ihre Rechnung nebst Skript und Zugang zur Lernerfolgskontrolle sofort nach der Buchung.

Zahlen Sie direkt online per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder (Sofort-) Überweisung.
Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch einfach überweisen.

Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail, sofern die Kursgebühr gezahlt und der Test bestanden wurde.

Sie können also noch bis zum 31.12. eines Jahres Ihre Fortbildung absolvieren!

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Sozialrecht