Wird die Verteidigung eines inhaftierten Mandanten übernommen, ist es regelmäßig vorrangiges Ziel, den Freiheitsentzug so schnell wie möglich zu beenden. Denn dies dient nicht nur kurzfristig dem Freiheitswunsch des Mandanten, sondern bietet der Verteidigung sowohl für das Erkenntnis- als auch das Vollstreckungsverfahren zusätzliche Chancen.
Die Unterlagen nehmen deswegen die Voraussetzungen der Untersuchungshaft – nicht zuletzt im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz – und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in den Blick und beleuchten diese mit Blick auf eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
So geht´s:
Nach § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Stunden der jährlichen Pflichtfortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren.
Unsere Kurseinheiten belaufen sich auf 2,5 Stunden, so dass Sie flexibel Ihre Pflichtstunden zusammenstellen können.
In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung flexibel, zeit- und ortsunabhängig:
Sie erhalten Ihre Rechnung nebst Skript und Zugang zur Lernerfolgskontrolle sofort nach der Buchung.
Zahlen Sie direkt online per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder (Sofort-) Überweisung.
Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch einfach überweisen.
Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail, sofern die Kursgebühr gezahlt und der Test bestanden wurde.
Sie können also noch bis zum 31.12. eines Jahres Ihre Fortbildung absolvieren!