Gegenstand des Strafvollstreckungsrechts ist die Einleitung und Überwachung des Vollzuges eines rechtskräftigen Strafurteils, Strafbefehls oder Gesamtstrafenbeschlusses.
Das Selbststudium konzentriert sich allein auf einen einzelnen – allerdings sehr gewichtigen – Teil des Strafvollstreckungsrechts: die Reststrafenaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe zum Halbstrafen- oder Zwei-Drittel-Zeitpunkt gemäß § 57 StGB bzw. bei lebenslanger Freiheitsstrafe gemäß § 57a StGB. Beleuchtet werden unter anderem die Belastungen des Mandanten während des Bewährungsverfahrens, sowie Reaktionsmöglichkeiten bei etwaigem Fehlverhalten in der Bewährungszeit.
So geht´s:
Nach § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Stunden der jährlichen Pflichtfortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren.
Unsere Kurseinheiten belaufen sich auf 2,5 Stunden, so dass Sie flexibel Ihre Pflichtstunden zusammenstellen können.
In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung flexibel, zeit- und ortsunabhängig:
Sie erhalten Ihre Rechnung nebst Skript und Zugang zur Lernerfolgskontrolle sofort nach der Buchung.
Zahlen Sie direkt online per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder (Sofort-) Überweisung.
Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch einfach überweisen.
Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail, sofern die Kursgebühr gezahlt und der Test bestanden wurde.
Sie können also noch bis zum 31.12. eines Jahres Ihre Fortbildung absolvieren!