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RA Stephan Barber, FA für ArbR

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RA Stephan Barber, FA für ArbR

Seit 1993 als Rechtsanwalt und 1998 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.

RA Barber vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Bei der Interessenvertretung für Arbeitnehmer liegen seine Kernkompetenzen in der Entwicklung von Strategien für den Arbeitsalltag, der Beratung bei Kündigung oder anderweitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Prozessvertretung bei Kündigungsschutzklagen etc.. Bei der Interessenvertretung für Arbeitgeber liegen seine Kernkompetenzen in der Vertragsgestaltung, der Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie der Prozessführung.

Langjährige Dozententätigkeit im Rahmen der Fachanwaltsausbildung sowie der Weiterbildungsverpflichtung für Fachanwälte im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO.

Seminare und Lehrgänge von RA Stephan Barber, FA für ArbR:

Bezeichnung Stunden Referenten Termine
Aktuelles Kündigungs- und Kündigungsschutzprozessrecht2,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR25.10.2024 Online
Aktuelles Teilzeitrecht2,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR20.09.2024 Online
Beschäftigtendatenschutz - Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)2,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR24.05.2024 Online
Beschäftigtendatenschutz - Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)2,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR29.11.2024 Online
Aktuelles Teilzeitrecht 20242,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR01.01.2024 Selbststudium
Aktuelles Urlaubsrecht 20242,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR01.01.2024 Selbststudium
Aktuelles zum Befristungsrecht 20242,5 Std.RA Stephan Barber, FA für ArbR01.01.2024 Selbststudium