Seit 1993 als Rechtsanwalt und 1998 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.
RA Barber vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Bei der Interessenvertretung für Arbeitnehmer liegen seine Kernkompetenzen in der Entwicklung von Strategien für den Arbeitsalltag, der Beratung bei Kündigung oder anderweitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Prozessvertretung bei Kündigungsschutzklagen etc.. Bei der Interessenvertretung für Arbeitgeber liegen seine Kernkompetenzen in der Vertragsgestaltung, der Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie der Prozessführung.
Langjährige Dozententätigkeit im Rahmen der Fachanwaltsausbildung sowie der Weiterbildungsverpflichtung für Fachanwälte im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO.
Bezeichnung | Stunden | Referenten | Termine |
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Aktuelles Kündigungs- und Kündigungsschutzprozessrecht | 2,5 Std. | RA Stephan Barber, FA für ArbR | 15.03.2024 Online |
Aktuelles Teilzeitrecht | 2,5 Std. | RA Stephan Barber, FA für ArbR | 23.02.2024 Online |
Beschäftigtendatenschutz | 2,5 Std. | RA Stephan Barber, FA für ArbR | 24.05.2024 Online |
Selbststudium: Aktuelles Urlaubsrecht | 2,5 Std. | RA Stephan Barber, FA für ArbR | 01.01.2023 Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle |
Selbststudium: Aktuelles zu Elternzeit und Elterngeld | 2,5 Std. | RA Stephan Barber, FA für ArbR | 01.01.2023 Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle |
Selbststudium: Schwerbehindertenarbeitsrecht | 2,5 Std. | RA Stephan Barber, FA für ArbR | 01.01.2023 Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle |