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Teilnahmebedingungen

Stand 15.12.2020

Anmeldung

Ihre Anmeldung per Fax, Post, Online oder Email ist verbindlich, ohne dass es der Bestätigung durch uns bedarf. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung, eine Seminarbestätigung unter Angabe des Tagungshotels. Ebenso erhalten Sie eine detaillierte Rechnung über die Höhe der Seminargebühren.

Seminargebühren und Fälligkeit

Sie erhalten die Rechnung und Anmeldebestätigung unter Bekanntgabe des Tagungsortes zu dem von Ihnen gebuchten Seminar als PDF-Datei an die uns mitgeteilte E-Mail Adresse. Die Seminargebühr ist spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen (kürzer als 14 Tage vor dem Seminar), ist die Seminargebühr sofort fällig, spätestens bis zum Seminartag.

Widerruf/Rücktritt

1. Als Verbraucher (Rechtsanwälte sind i.d.R. keine Verbraucher!) sind Sie an Ihre Erklärung zum Abschluss eines Seminarvertrages nicht mehr gebunden, wenn diese binnen einer Frist von 2 Wochen nach der verbindlichen Anmeldung widerrufen wird. Der Widerruf kann schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs unter Angabe Ihrer Personalien und der genauen Seminarbezeichnung an:

ZORN SEMINARE, RA´in Rita Zorn,
Blumenweg 1, 76593 Gernsbach,
per Fax an 07224 / 65 67 70 oder per
E-Mail an recht@zorn-seminare.de .

Nach Eingang des Widerrufs erhalten Sie bereits gezahlte Seminargebühren zurückerstattet.

2. Nach Ablauf der Widerrufsfrist für Verbraucher oder wenn Sie kein Verbraucher sind, ist eine schriftliche Stornierung eines gebuchten Seminars bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich.
In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr pro angemeldetem/stornierten Teilnehmer in Höhe von 15 % der Seminar-/Kursgebühr.

Für Auslandsseminare oder mehr als 3-tägigen Lehrgänge (Fachanwaltskurse) wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % der Seminar-/Kursgebühr berechnet.

Danach ist der volle Seminarpreis auch bei Nichtteilnahme zu zahlen.

Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Zugausfälle etc. liegen im Risikobereich des Teilnehmers und entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Es steht Ihnen frei, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer hat die volle Seminargebühr zu zahlen, soweit nicht Rabatte in seiner Person entstehen.

Sie haben zudem die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung auf ein anderes Seminar im selben Kalenderjahr mit gleicher oder höherer Seminargebühr. Die Umbuchung muss spätestens 3 Werktage vor dem Seminarbeginn, bei Auslandsseminaren spätestens 1 Monat vor Seminarbeginn, bei uns eingegangen sein und kann nicht wiederholt in Anspruch genommen werden.

Präsenzseminare: Seminarunterlagen/Skripte/Teilnahmebescheinigungen

In Präsenzseminaren werden die Arbeitsunterlagen/Skripte vor Ort im Seminarraum in gebundener Form ausgegeben. Bei kurzfristiger Anmeldung wird das Skript per Mail zugeschickt.

Die Teilnahmebescheinigung wird nach dem Seminar ausschließlich per Mail versandt, sofern eine durchgängige Teilnahme durch Unterschrift dokumentiert ist und Zahlung der Seminargebühr eingegangen ist.

Fachanwaltslehrgänge

Einzelne Bausteine/Lehrgangstage/ Klausurtage können bei Verhinderung bis 1 Woche vor dem jeweiligen Baustein kostenfrei auf einen anderen Lehrgang umgebucht werden, sofern Kapazität vorhanden ist. Spätere Umbuchungen oder Nachholung aufgrund Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Abmeldung sind nur gegen Zahlung der zusätzlichen Tagungsgebühr für einzelne Bausteine/Seminartage (180 €/pro Tag) oder Wiederholungsklausur (95 €) möglich.

Online Seminare

Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an Online Seminaren werden auf der Homepage von ZORN SEMINARE dargestellt. Diese sind vom Teilnehmer vor der Buchung des Online-Seminars sicherzustellen. Eine Erstattung der Seminargebühr bei technischen Problemen, Verbindungsproblemen oder dem Fehlen der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich. Stehen technische Probleme auf Seiten von ZORN SEMINARE der Durchführung entgegen, werden bereits gezahlte Seminargebühren erstattet.

Seminarskripte werden für Online Seminare ausschließlich als PDF Dokument an die mitgeteilte E-Mailadresse verschickt. Eine Übersendung als gedrucktes Skript erfolgt nicht.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach dem Seminar, wenn die Anwesenheitskontrolle zutreffend an uns mitgeteilt wurde und Zahlung der Seminargebühr eingegangen ist.

Für die Anerkennung nach §15 FAO ist eine durchgängige Teilnahme nachzuweisen. Die Anwesenheit des Teilnehmers wird während des Seminars mehrmals abgefragt. Kann der Teilnehmer diese nicht am Ende des Seminars bestätigen, kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO nicht erteilt werden.

Änderung/Absage von Seminaren

Wir behalten uns vor, Seminare aus wichtigen Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, aus organisatorischen Gründen oder wegen Ausfall/Erkrankung des Referenten, Hotelschließung, höhere Gewalt etc.) abzusagen oder im Einzelfall einen anderen, ebenso qualifizierten Referenten zu stellen.

Bei Absage des Seminars durch uns, erstatten wir bereits gezahlte Seminargebühren vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwandsentschädigung etc. sind jedoch ausgeschlossen.

Datenschutz (nähere Infos dazu unter https://www.zorn-seminare.de/datenschutz.html)

Wir möchten Sie gerne per Fax oder Email über unsere zukünftigen Seminare informieren. Ausschließlich zu diesem Zweck werden Ihre mitgeteilten Daten gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung Ihrer Daten jedoch per Fax oder Email widersprechen. Weitere Kosten, als die reinen Übermittlungskosten, entstehen für Sie dadurch nicht.