MENÜ

Abänderungsfalle und Haftungsfalle für den Anwalt in Unterhaltssachen

Zurück zur Übersicht

Seminarbeschreibung

Die Anforderungen in Abänderungsverfahren werden in der Praxis regelmäßig unterschätzt. Es besteht der Eindruck, dass diese Verfahren wie Erstverfahren geführt werden. Dagegen kommt es für ein schlüssiges Abänderungsbegehren vor allem auch auf die unveränderten alten Tatsachen an. Dieses Seminar verdeutlicht die wichtige Bedeutung von Grundlagen in Vergleichen. Da der Verfahrensbevollmächtigte die Voraussetzungen für die Abänderbarkeit dieser Titel schaffen muss, wirken sich Versäumnisse auch auf die Anwaltshaftung aus. Zudem befasst sich das Seminar mit befristeten Vereinbarungen, Teiltitulierungen von Unterhalt und der effektiven Rückforderung geleisteter Zahlungen. Ferner wird die ketzerische Frage behandelt, ob es sich immer lohnt, gegen falsche Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen.

Themenauswahl
  • Grundlagen in Prozessvergleichen
  • Nicht titulierte Unterhaltsvereinbarungen
  • Hinwirken auf unmissverständliche Formulierungen
  • Beschwerde oder lieber nicht?
  • Befristete Unterhaltsvereinbarungen
  • Teiltitulierungen und Geltendmachung weiteren Unterhalts
  • Unterhaltsverzicht und Gesamtschuldnerausgleich
  • Formerfordernis beim nachehelichen Unterhalt
  • Effektive Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
  • gegenläufige Abänderungsgründe des Abänderungsgegners
  • Unterhaltsbegrenzung und Abänderungsverfahren

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Familienrecht