Ärztliche Behandlungsfehler kommen tatsächlich weit häufiger vor als gemeinhin gedacht. Sowohl für die davon betroffenen Patienten wie auch die Ärzteschaft stellt sich in solchen Fällen die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen. Deshalb besteht in diesem Bereich zunehmender anwaltlicher Beratungsbedarf.
Das Seminar befasst sich anhand der aktuell geltenden Rechtsprechung mit den relevanten Straftatbeständen bei Behandlungsfehlern, zeigt mögliche Verteidigungsansätze auf und stellt die wichtigen außerstrafrechtlichen Nebenfolgen für die Ärzteschaft vor. Außerdem wird auf die nicht zu unterschätzende Interdependenz zivilrechtlicher Arzthaftungsansprüche auf Ermittlungsverfahren eingegangen.