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Das aktuelle Formularwesen in der Zwangsvollstreckung und die praktische Umsetzung

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„Das Kreuz mit dem Kreuzchen“ im neuen Formularwesen der Zwangsvollstreckung
- erste Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung -

Seminarbeschreibung

Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist seit dem 22.12.2022 in Kraft. Die neuen Formulare sind zwar erst ab dem 31.08.2024 verbindlich zu nutzen, jedoch kann der Referent aus seiner täglichen Kanzleitätigkeit bereits über erste Erfahrungen bei der praktischen Anwendung der neuen Formulare berichten.

In der täglichen ZV-Praxis stellt man sich bei den formularmäßigen Aufträgen – insbesondere an den GVZ oder bei der Forderungspfändung – des Öfteren die Frage „welches „Kreuzchen“ oder weitere Anordnung zur Pfändungsmaßnahme ist denn nun sinnvoll?“

Vom Dozenten Dieter Schüll erhalten Sie wertvolle Tipps zur Umsetzung für die aktuelle ZV-Sachbearbeitung!

Themenauswahl
  • Wann findet der Antrag gem. § 758a Abs. 1 bzw. § 758a Abs. 4 ZPO Anwendung?

Das Gerichtsvollzieherformular:

  • Adressat, Gläubigeranträge und Übermittlungsmöglichkeiten, Vollmachten, Ergänzungen in Bezug auf Schuldnerbezeichnung
  • Anmerkungen zur Übermittlung von Schuldtiteln und weiteren Anlagen auch im Hinblick auf § 754a ZPO
  • Optimale Ausnutzung erweiteter Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen der §§ 755 und 802I ZPO
  • Effiziente Anwendung der einzelnen Module im Auftrag
  • Zu beachtende Unterscheidungsmerkmale bei der Forderungsaufstellung

Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
(Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)

  • Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
  • Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten sowie zusätzliche Angaben zum Schuldner und Drittschuldner
  • Verschiedene Zustellungsmöglichkeiten an Drittschuldner und Schuldner
  • Ergänzende Anordnungen erkennen und beantragen
  • Mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
  • Unterschiedliche Arten der Forderungsaufstellung

u.v.m.

Schwachstellen erkennen und bewältigen!

Dauer:

3,0 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Zwangsvollstreckung / Mahnverfahren