Die Pfändungsfreigrenzen steigen! Hat der Gläubiger das "Glück", einen Schuldner zu haben, der arbeitet, wird die Wahrscheinlichkeit, einen pfändbaren Betrag zu erzielen bei steigenden Pfändungsfreigrenzen immer unwahrscheinlicher.
Der Gläubiger sollte daher sämtliche Möglichkeiten, die ihm die ZPO bzw. die Rechtsprechung bieten, ausnutzen um auf diese Weise ggf. doch einen pfändbaren Betrag zu erzielen, vielleicht sogar bei bestehenden Vorpfändungen.
Dieses Webinar möchte Ihnen in kompakter Form Tipps für eine effektive Einkommenspfändung geben.
Aktuell:
BGH macht Kehrtwendung beim Thema "Ermittlung des pfändbaren Betrages in der Unterhaltsvollstreckung" - mit Einfluss auf Vollstreckung nach §§ 850c VI, 850f II ZPO?