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Die Ehewohnung nach Rechtskraft der Scheidung

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Seminarbeschreibung

In der Praxis stellt sich die Sicherstellung des Wohnbedarfs als zentrales Problem für die auseinandergegangene Familie dar. Die weitere Nutzung der bisherigen Ehewohnung in der Trennungszeit wird über § 1361b BGB geregelt. Dies ist jedoch nur ein vorläufiger Schritt, die endgültige Regelung kann erst mit der Rechtskraft der Scheidung nach § 1568a BGB erreicht werden. Vorläufige und endgültige Regelung unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. Wie endgültige Fakten zu schaffen sein können, soll nachfolgend entsprechend dem aktuellen Stand der Rechtsprechung behandelt werden.

Themenauswahl
  • Ehewohnung: Begriff, Fortbestand
  • Verbundfähigkeit des Verfahrens
  • Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 1 BGB
  • Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 2 BGB
  • Änderung eines bestehenden Mietverhältnisses, § 1568a Abs. 3 BGB
  • Überlassung einer Wohnung, die auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bewohnt wird, § 1568a Abs. 4 BGB
  • Begründung eines Mietverhältnisses nach § 1558a Abs. 5 BGB
  • Zeitliche Begrenzung nach § 1568a Abs. 6 BGB
  • Anspruch auf Nutzungsvergütung nach rechtskräftiger Scheidung bei Immobilien
  • Zuständigkeit und Verfahrensregeln
  • Verfahrenswert
  • Internationales Privatrecht

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Familienrecht