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Fuhrpark und Flotte in der anwaltlichen Beratung

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Seminarbeschreibung

„Compliance“ ist ein Begriff, der auch im Bereich des Fuhrparks seine Bedeutung hat. Auch im Bereich des Fuhrparks sind viele Vorschriften zu beachten, mithin ist Compliance- maßgeblich. Für den im Verkehrsrecht tätigen Anwalt bietet sich hier einerseits ein interessantes Beratungs- und Tätigkeitsfeld, anderseits ist es notwendig, dass die einschlägigen Themen beherrscht werden.

Die Veranstaltung bietet einen Überblick für Fachanwälte für Verkehrsrecht/ im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte über die rechtlichen Bestimmungen der klassischen Themen des Fuhrparks und deren Bedeutung für die anwaltliche Praxis.

Im Rahmen der Veranstaltung werden verschiedene Themen im Hinblick auf Fuhrparks besprochen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Themen auch schon bei wenigen Fahrzeugen in einem Fuhrpark greifen und nicht nur große Flotten betreffen, womit eine hohe Praxisrelevanz für den im Verkehrsrecht beratend tätigen Rechtsanwalt gegeben ist.

Themenauswahl
  • Dienstwagenüberlassung/Car- Policy
  • Folgen von Rechtsverstößen gegen gesetzliche Bestimmungen im Fuhrpark und Haftungsfallen im Fuhrpark
    * Halterhaftung
    * Halterbegriff
    * Haftungsdelegation
  • Fahrerlaubnis/ Führerschein
    * Allgemeine Voraussetzungen/Beschränkungen
    * Ausländische Fahrerlaubnisse
    * Überprüfung im Fuhrpark
    * Haftung
  • Ladungssicherung im Fuhrpark
  • Unfallverhütungsvorschriften

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Verkehrsrecht