Die Begriffe „Titel-Klausel-Zustellung“ kennen viele – aber was bedeuten sie in der Praxis konkret? - Zwangsvollstreckung ist nicht gleichbedeutend mit „mal eben nur ein Formular ausfüllen“.
In den letzten Jahren hat sich in der Zwangsvollstreckung durch Reformen und Rechtsprechung vieles geändert. Zum 22.12.2022 ist die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung in Kraft getreten. In einer Übergangszeit dürfen die bisherigen und die neuen Formular parallel genutzt werden. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 24.11.2023 beschließen, dass die Pflichtnutzung der neuen Formulare zum 01.09.2024 kommen wird (für öffentl.-rechtl. Forderungen erst zum 01.05.25). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Aufträge an den Gerichtsvollzieher und Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nur noch mit den neuen Formular-Vordrucken gestellt werden.
Das Seminar ist konzipiert als Einstieg in die Zwangsvollstreckung und gibt Teilnehmern ohne oder mit nur geringen Grundkenntnissen, Auszubildenden, Berufswieder- oder Quereinsteigern einen ersten Überblick über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung sowie die neuen Formulare für die Gerichtsvollziehervollstreckung und die Forderungspfändung.
Bitte Gesetzestext ZPO bereithalten!
Teil 1: Grundlagen
Teil 2 : GV-Vollstreckung
Teil 3: Forderungspfändung
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass es vereinzelt zu zeitlichen Verschiebungen der Seminarinhalte während des Seminars kommen kann, da der konkrete Ablauf des Seminars maßgeblich durch die Beteiligung, Interaktionen und Fragen der Teilnehmenden mitgestaltet wird. Unsere Seminarunterlagen dienen Ihrer individuellen Nachbereitung des Seminars. Um diese umfassend zu ermöglichen, enthalten die Unterlagen regelmäßig über das Seminar hinausgehende Inhalte.