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Hasskriminalität im Internet

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Seminarbeschreibung

„Hass ist nicht strafbar“, sagte einst ein Verteidiger mit Verbindungen zur extremistischen Szene zum Autor. Aber Hass verursacht Straftaten.

Einleitend beschäftigt sich der Vortrag mit der Entstehung des Begriffs der Hasskriminalität und der zunehmenden Bedeutung dieses Deliktsbereichs im Internet.

Im zweiten Teil geht es um die für die Hasskriminalität einschlägigen Strafnormen des besonderen Teils sowie die relevanten Vorschriften wie des allgemeinen Teils des StGB. Nicht Gegenstand des Vortrags sind Staatsschutzdelikte im Sinn von § 120 GVG.

Im dritten Teil werden die Möglichkeiten der Täteridentifizierung und Täterüberführung besprochen. Angefangen mit gesetzlichen Meldepflichten sowie polizeilichen OSINT-Ermittlungen über klassischen Überwachungsmaßnahmen bis hin zur Durchsuchung und deren Folgen.

Gegenstand des vierten Teils sind die besonderen Anforderungen an Anklagen bei Hasskriminalität im Internet.

Der Vortrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Bedeutung des Deliktsbereichs im juristischen, gesellschaftlichen und politischen Kontext.

Der Vortrag richtet sich an Praktiker wie Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Referenten:

Dauer:

5,0 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Strafrecht