Zu den Bedarfen bei Bürgergeld und Sozialhilfe gehören u. a. die Kosten des Wohnens. Die tatsächlichen Aufwendungen sind von Jobcenter und Sozialamt, wenn sie zu hoch sind, in der Regel nach Ablauf von 6 Monaten abzusenken auf ein angemessenes Niveau. Die Leistungsbezieher müssen geringere Leistungen hinnehmen oder umziehen, untervermieten etc. Ab dem 2. Halbjahr 2024 steht eine Deckelung der Aufwendungen für das Wohnen manch einem Leistungsbezieher ins Haus: Denn die durch das Bürgergeldgesetz zum 01.01.2023 eingeführte Karenzzeit von einem zusätzlichen Jahr, in der die Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, auch wenn sie die für den örtlichen Vergleichsraum festgelegte Angemessenheitsgrenze überschreiten, endete in vielen Fällen Ende 2023. Kostensenkungsaufforderungen sind ab Januar 2024 ergangen. Wie aus anwaltlicher Sicht mit der vielschichtigen Problematik der Deckelung zu hoher Aufwendungen für die Unterkunft auf ein angemessenes Niveau umzugehen ist, wird im Seminar dargestellt und aufgearbeitet.
Themenauswahl: