Mietschuldenübernahme in Zeiten des Bürgergeldes
Vielen Leistungsbeziehern wird Anfang des Jahres eine sog. Kostensenkungsaufforderung ins Haus geflattert sein. Die bishlang zu hohe, weil über der Angemessenheitsgrenze liegende Miete, wurde während der mit dem Bürgergeldgesetz neu eingeführten einjährigen Karenzzeit als Bedarf für das Wohnen vollständig übernommen. Wohnt der Leistungsbezieher auch nach Ablauf der Karenzzeit weiter in der bisherigen Wohnung, so droht ihm eine Kürzung des Bedarfs für das Wohnen auf nur noch angemessene Kosten. Zahlt der Leistungsberechtigte die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete nicht aus eigener Tasche, so drohen Mietschulden und schnell eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung des Wohnraummietvertrages.
Die steigenden Wohnkosten können aber auch bislang nicht im Bürgergeld Stehende in Schwierigkeiten bringen und Mietschulden entstehen lassen. Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter oder das Sozialamt erfolgen können, wer überhaupt im Einzelfall zuständig ist, welche Besonderheiten in der anwaltlichen Vertretung zu beachten sind, wird im Rahmen des Seminars dargestellt und aufgearbeitet, immer versehen mit Tipps für die anwaltliche Beratungspraxis. Dabei stehen Ihnen zwei erfahrene Referenten, die das Spannungsfeld zwischen dem Mietrecht und dem Sozialrecht auflösen, zur Verfügung.