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Rechtsanwaltliches Berufsrecht gem. § 43f BRAO, § 5a BORA

Modul 2) – Besondere Berufspflichten gem. §§ 43b ff. BRAO, §§ 6 bis 33 BORA & Anwaltliche Haftung

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Seminarbeschreibung

Nach der Reformierung der BRAO zum 01.08.2022 sind Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte verpflichtet, Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht nachzuweisen.

Die Pflicht zur Fortbildung betrifft Junganwälte / Junganwältinnen sowie Syndiskusanwälte / Syndikusanwältinnen, die nach dem 01.08.2022 zur Anwaltschaft zugelassen wurden. Die Kenntnisse im Berufsrecht der Anwaltschaft sind durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachzuweisen (§ 43f BRAO, § 5a BORA). Der Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildung ist innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu erbringen.

Die Fortbildungspflicht gemäß § 43f BRAO umfasst eine Dauer von insgesamt 10 Zeitsunden.

Eine vor der Zulassung absolvierte Weiterbildung zum anwaltlichen Berufsrecht lässt die Fortbildungspflicht entfallen, sofern die Teilnahme innerhalb der letzten 7 Jahr vor der Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte. Studierende und Rechtsreferendare / Rechtsreferendarinnen haben damit bereits im Ausbildungsstadium die Möglichkeit, sich Kenntnisse über das anwaltliche Berufsrecht anzueignen und anrechnen zu lassen.

In unseren Seminaren erhalten Sie in abgeschlossenen Einheiten einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des anwaltliche Berufsrecht, Neuerungen sowie Vertiefungen in praxisrelevanten Bereichen. Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben nach § 5a BORA sowie der Gesetzesbegründung des § 43f BRAO (BT-Drs. 19/30516 S. 45f.).

Themenauswahl

In Modul 2 des Lehrgangs zum anwaltlichen Berufsrecht erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die besonderen Berufspflichten gemäß §§ 43b ff. BRAO und §§ 6 bis 33 BORA. Besprochen werden zudem Grundzüge der anwaltlichen Haftung für mandatsbezogene Fehler und die Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung (§§ 51, 59n BRAO).

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Berufseinstieg
Berufsrecht