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Aktuelles zur Wirksamkeit und Abänderbarkeit von Eheverträgen / Scheidungsfolgevereinbarungen

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Seminarbeschreibung

Das Seminar soll die zwischen Ehegatten getroffenen Vereinbarungen beleuchten (sog. vorsorgende Eheverträge, Krisen-Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen).

Insoweit geht es zunächst um beachtenswerte Umstände bei Abschluss von Vereinbarungen (etwa konkrete Festlegung des Beteiligtenwillens, Formvorschriften, vollstreckbarer Inhalt). Weiter gilt es, den Umfang der Disponibilität der Regelungsinhalte nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung darzustellen (Stichwort: Kernbereichslehre mit Rangabstufung). Die Praxis wird zudem von der Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarungen geprägt; dazu wird der Stand der Rechtsprechung dargestellt (Abbedingung von Regelungen aus dem Kernbereich, Nachteilsausgleich, Bedeutung der subjektiven Seite, Gesamtwürdigung, Disparität). Gleiches gilt für die Ausübungskontrolle nach § 242 BGB mit den Folgen für eine abändernde Gestaltung des Vertragswerks (Abweichung von der zugrunde gelegten Lebensplanung, Funktionsäquivalenz, Ausgleich ehebedingter Nachteile). Verfahrensrechtliches zur Überprüfung von Vereinbarungen (Leistungsantrag, isolierter Feststellungsantrag, negativer Feststellungantrag, Zwischenfeststellungsantrag).

Denn Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine ausführliche Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt.

Dauer:

2,5 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Familienrecht