Es gibt heute kaum ein Strafverfahren, in dem Fragen der Vermögensabschöpfung keine Rolle spielen. In Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sehen sich nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern auch die von diesen vertretenen Gesellschaften regelmäßig mit Fragestellungen aus dem Einziehungsrecht konfrontiert. Der Umgang mit oftmals in einem frühen Verfahrensstadium ausgebrachten Sicherungsmaßnahmen sowie die Frage, gegen wen die Einziehung anzuordnen ist, sind hier nur einige Beispiele. Allein der Blick auf die Vielzahl der tatgerichtlichen Einziehungsentscheidungen, die durch die Revisionsgerichte später aufgehoben oder aber korrigiert werden, macht deutlich, dass im Bereich des Einziehungsrechts nicht unerhebliches „Verteidigungspotential“ schlummert.
Ein ergänzendes Seminar zur aktuellen Rechtsprechung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht findet am 12.11.2024 statt. Werden beide Seminare zusammen gebucht, können damit 5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO abgedeckt werden.