MENÜ

Praxis der Nachlasspflegschaft

Zurück zur Übersicht

Seminarbeschreibung

Ein vom Gericht eingesetzter Nachlasspfleger fungiert als gesetzlicher Vertreter der (noch) unbekannten Erben. Er hat grundsätzlich einen weiten Entscheidungsspielraum. Im Rahmen des ihm übertragenen Wirkungskreises kann der Nachlasspfleger grundsätzlich selbständig Entscheidungen treffen. Dabei hat der Nachlasspfleger sein Amt immer im Interesse der Erben auszuführen.

Schranken sind dem Nachlasspfleger immer dann auferlegt, wenn er pflichtwidrig handelt und die Grenzen eines vernünftigen und am Interesse der Erben ausgerichteten Handelns überschreitet. Der Nachlasspfleger trägt mithin eine sehr große Verantwortung, der er nur gerecht werden kann, wenn er die rechtlichen Grundlagen für dieses Tätigkeitsfeld gründlich beherrscht.

Mit unserer aktuellen Fortbildungsreihe „Praxis der Nachlasspflegschaft“ geben wir Ihnen erneut die Gelegenheit, Ihr Wissen hier auf den neuesten Stand zu bringen. Das Seminar ist gleichermaßen für „Nicht-Juristen“ geeignet.

Dauer:

5,0 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Erbrecht
Fachanwälte - §15 FAO