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Praxisrelevantes Wissen für das Strafverfahren

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Seminarbeschreibung

Die Bearbeitung von Strafverfahren hat viele Facetten. Die meisten Strafverteidiger - Fortbildungen befassen sich mit den Besonderheiten der Revision oder Wiederaufnahme, obwohl Strafverteidiger in diesen Bereichen aus guten Gründen nicht oder nur sehr selten tätig sind. Aber bedeutet gute Sachbearbeitung nicht eher, dass man auf diese Rechtsmittel verzichten kann, weil das Verfahren eingestellt wird oder weil man nach der Tatsacheninstanz mit dem Ergebnis zufrieden ist?

Um dieses Ziel zu erreichen gibt es kein Allheilmittel. Jedes Verfahren ist anders. Wie beim Sporttraining ist es die Summe der kleinen Dinge, die in der Praxis den Erfolg bringt. Der Vortrag zeigt aus Sicht eines erfahrenen Staatsanwalts Möglichkeiten, mit denen der Strafverteidiger seine Arbeit verbessern kann.

Einleitend wird erläutert, warum es aus sozio-psychologischer Sicht so schwierig sein kann, das Gericht von der Sicht der Verteidigung zu überzeugen und welche Maßnahmen hier Abhilfe schaffen können. Dann geht es um das Aktenstudium und die Vorbereitung der Hauptverhandlung. Hier ist auffällig, dass viele professionelle Prozessbeteiligte in alltäglichen Konstellationen relevante tatsächliche oder materiell-rechtliche Aspekte nicht erkennen. Dadurch geht manches für die Angeklagten verloren. Angefangen bei Klassikern wie der Verjährung bis hin zu aktuellen Entwicklungen wie dem Beschleunigten Verfahren werden immer wiederkehrende Probleme nachvollziehbar wiederholt und erklärt. Gegen Ende des Vortrags geht es um taktisches und prozessuales Verhalten in der Tatsacheninstanz.

Referenten:

Dauer:

5,0 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

Fachanwälte - §15 FAO
Strafrecht