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RVG Intensivtraining - Lehrgang 2 Tage (Herbst)

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Seminarbeschreibung
Im Seminar Intensivtraining Grundlagen werden unverzichtbares Praxiswissen und die wesentlichen prüfungsrelevanten Fragen des anwaltlichen Gebührenrechts ausführlich, anschaulich und leicht verständlich vermittelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der intensiven praktischen Übung von Beispielfällen.


Teilnehmer:
Mitarbeiter und Azubis mit geringen Vorkenntnissen
Das Seminar Intensivtraining Vertiefung dient der Gebührenoptimierung und zeigt neben zahlreichen aktuellen Neuerungen auf, wo oftmals Gebühren zu gering oder gar nicht berechnet werden. Sie erhalten viele wertvolle Tipps der Gebührenspezialisten-Tipps für die Praxis!
Ein Seminar, dass sich sofort bezahlt macht!



1. Teil - Intensivtraining Grundlagen

Allgemeine Fragen:

  • Gebührenarten, Auftrag, Angelegenheit (ein oder mehrere Angelegenheiten), Gegenstand und Gegenstandswert (Prüfungsschema zur richtige Ermittlung des Wertes)
  • Beratungsvergütung mit Anrechnungen (auch Kettenanrechnung)
  • Außergerichtliche Vertretung, insbesondere Anrechnung der Geschäftsgebühr
  • Allgemeine Gebühren, insbes. Einigungsgebühr mit Mehrvergleich und mehrere Auftraggeber
  • Gebühren im Zivilprozess, insbes. Besonderheiten bei Terminsgebühren
  • Gebühren im Mahnverfahren und selbständigen Beweisverfahren
  • Gebühren in der Zwangsvollstreckung
  • Anrechnung gem. § 15a RVG einschl. materiellrechtliche Kostenerstattung und Kostenfestsetzung
    u.v.m.


2. Teil - Intensivtraining Vertiefung

  • Änderungen durch das KostRÄG 2021 (zB Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr, Mehrvergleich und PKH-Vergütungsanspruch, Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr bei PKH, Einigungsgebühr auch bei Beratung, Terminsgebühr bei privatschriftlichen Vergleichen)
  • Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht: Neue Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen für unbestrittene Forderungen, Einigungsgebühr und Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
  • § 15a RVG: komplizierte Fälle, z. B. Kettenanrechnung, Auswirkung der Anrechnung bei Kostenfestsetzung und PKH Anrechnung und § 15 Abs. 3 RVG Einigungsgebühren u. Unfallsachen
  • Richtige Behandlung der Erhöhung bei mehreren Auftraggebern, insb. in Anrechnungsfällen und in Unfallsachen!
  • Problemfälle bei der Terminsgebühr: Mehrvergleich, außergerichtliche Besprechungen, schriftliches Verfahren.
  • Ausgewählte Fragen zur Abrechnung von Unfallsachen (Auftrags-/Erledigungswert, Haftpflicht/Kasko, RSV -Haftungsfalle Quotenvorrecht, Gebührenkürzungen der RSV wirksam begegnen)
  • PKH/VKH Prüfverfahren, Wahlanwaltsvergütung, Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO

Dauer:

8,0 Std.

FAO:

-

Fachbereich:

RVG / Gebührenrecht