In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung setzt sich immer mehr die Auffassung durch, dass das Gericht bei der Streitwertfestsetzung nur die zu erhebende/n Gerichtsgebühr/en berücksichtigen darf und deshalb eine Streitwertfestsetzung nach Zeitabschnitten oder Zeiträumen unzulässig ist. Für die Anwaltsvergütung bedeutet das, dass verstärkt zu prüfen ist, ob die Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren, die gem. § 32 Abs. 1 RVG immer auch für die Anwaltsgebühren maßgebend ist, eine Abrechnung der Anwaltsgebühren nach dem zutreffenden Gegenstandswert erlaubt.
Das Seminar zeigt die zu beachtenden Fallstricke auf und erläutert anhand praxisrelevanter Fallgestaltungen, wie vorzugehen ist. Dabei wird nicht nur die Abrechnung mit dem Mandanten, sondern auch die Vertretung des Mandanten im Kostenfestsetzungsverfahren in den Blick genommen.