Eine Fortbildung für Kanzleimitarbeiter zu praxisrelevanten Fragen an der Schnittstelle „Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenzrecht“ – zwei Themenkreise, die sich nur vermeintlich gegenseitig ausschließen.
Ist die Anmeldung einer ungesicherten, vor Insolvenzeröffnung begründeten Forderungen zur Insolvenztabelle noch Routine, wirft die Durchsetzung von Forderungen im Lichte eines Insolvenzverfahrens oftmals eine Vielzahl von Fragen auf. Wie können die Befriedigungsaussichten des Mandanten vor und ggf. im Insolvenzverfahren verbessert werden? Interdisziplinär in der Fachausrichtung vermittelt das Referententeam anschaulich Fachwissen aus der Praxis für die Praxis.