MENÜ

RA Harald Stehr, FA für StrafR

Zurück zur Übersicht
RA Harald Stehr, FA für StrafR

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Nach Beendigung des Rechtsreferendariats arbeitet RA Stehr zunächst mehrere Jahre in Mannheim, bevor er seine Kanzlei in Göppingen gründete.

Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ist RA Stehr ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts sowie des Bußgeldrechts tätig und seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht.

Darüber hinaus ist er Dozent im Rahmen von Fortbildungen für Rechtsanwälte und referiert im Schwerpunkt zu dem strafprozessrechtlichen Problemkomplex des Unmittelbarkeitsgrundsatzes.

Mitglied des Vereins Pflichtverteidigerbüro e.V. Stuttgart. 

Seminare und Lehrgänge von RA Harald Stehr, FA für StrafR:

Bezeichnung Stunden Referenten Termine
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der strafrechtlichen Hauptverhandlung5,0 Std.RA Harald Stehr, FA für StrafR27.11.2024 Online
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der strafrechtlichen Hauptverhandlung5,0 Std.RA Harald Stehr, FA für StrafR03.06.2024 Online
7,5 Std.: Der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der strafrechtlichen Hauptverhandlung7,5 Std.RA Harald Stehr, FA für StrafR06.12.2024 Köln
7,5 Std.: Der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der strafrechtlichen Hauptverhandlung7,5 Std.RA Harald Stehr, FA für StrafR07.12.2024 Dortmund
7,5 Std.: Der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der strafrechtlichen Hauptverhandlung7,5 Std.RA Harald Stehr, FA für StrafR23.11.2024 Nürnberg