Tagtäglich werden die Strafverteidiger vor den Gerichten mit der Einführung von Zeugenaussagen konfrontiert. Sei es durch Vorhalte an Polizeibeamte, Einführung von TKÜ im Selbstleseverfahren und, und, und. Bemerkenswert ist, dass diese Einführungen in die Hauptverhandlung häufiger als angenommen falsch und unzulässig geschieht und somit das Urteil in seiner Urteilsfindungsphase über § 261 StPO und § 244 II StPO eigentlich zu unzulässigen Ergebnissen kommt.
Hier wird sehr viel Verteidigungspotential verschenkt. Diese Fortbildung soll dazu sensibilisieren bei falschen Vorhalten oder unzulässigen Verlesungen sofort einschreiten zu können, um die Verteidigungsposition damit zu erhöhen.
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