Wissenswertes zu Selbststudien-Seminaren
Auf der folgenden Informationsseite erhalten Sie einen Überblick über Wissenswertes zu Selbststudien-Seminaren.
Allgemeines
Schnell, flexibel, ortsunabhängig: Selbststudien-Seminare ermöglichen Ihnen ein selbstbestimmtes Lernen wann und wo Sie wollen, sodass eine ideale Integration in den Arbeitsalltag gewährleistet wird.
Gemäß § 15 Absatz FAO können je Fachbereich jährlich bis zu 5 Fortbildungsstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Unabhängigkeit und Flexibilität bei Buchung sowie Durchführung der Fortbildung, ermöglichen Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Selbststudien-Seminar binnen weniger Stunden.
Ablauf des Selbststudiums
Ein breites Angebot der Selbststudien-Themen erhalten Sie auf unserer Homepage.
Unser renommiertes Expertenteam erstellt jährlich wechselnd didaktisch aufbereitete Seminarunterlagen anhand der Vorgaben der Fachanwaltsordnung. Das abwechslungsreiche Lernangebot umfasst aktuelle rechtliche Entwicklungen und unterstützt Sie in ihrem Arbeitsalltag durch praktische Handlungsempfehlungen, diverse Muster und Verweise auf weiterführende Literatur.
Bestandteil des ungebundenen Lernkonzeptes ist eine jederzeit mögliche Bearbeitung der Lernunterlagen. Unabhängig davon, ob Sie sich spontan für das Selbststudien-Seminar entscheiden oder dieses vorsorglich für einen spätere Zeitpunkt erwerben, haben Sie die Möglichkeit das Selbststudium bis zum 31.12. eines jeden Jahres durchzuführen.
Die Fortbildungen sind modular als 2,5-stündige oder 5-stündige Kurseinheiten ganzjährig buchbar.
Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung als E-Mail. Zusätzlich werden Ihnen die digitalen Lernunterlagen als E-Mail zum Download übersandt. Alternativ können diese in Ihrem Kundenaccount heruntergeladen werden. Die Lernunterlagen umfassen für ein 2,5-stündiges Selbststudien-Seminar etwa 30 bis 40 Seiten, für 5-stündige Selbststudien-Seminare etwa 80 Seiten.
Die erhaltenen Lernunterlagen bearbeiten Sie selbstständig zu einem selbstgewählten Zeitpunkt.
Lernerfolgskontrolle
Haben Sie die Lernunterlagen erfolgreich bearbeitet, betätigen Sie den in Ihrer Buchungsbestätigung enthaltenen Link zur Lernerfolgskontrolle. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice Test mit 10 Fragen und jeweils 3 Antwortmöglichkeiten, wovon nur eine Antwort richtig ist.
Beantworten Sie 10 Fragen zu dem von Ihnen bearbeiteten Seminarthema. Haben sie mindestens 6 der 10 Fragen richtig beantwortet, erhalten Sie unmittelbar im Nachgang Ihre Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO an Ihre E-Mail-Adresse übersandt.
Hinweis: Die Lernerfolgskontrolle kann bei Nichtbestehen insgesamt 2-mal wiederholt werden. Wir bitten um Verständnis, dass der automatisierte Versand der Teilnahmebescheinigung nur erfolgt, soweit die Kursgebühr bereits bezahlt wurde.
Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung reichen Sie gemeinsam mit der anwaltlichen Eigenständigkeitserklärung sowie Ihrer Lernerfolgskontrolle bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
Die endgültige Anerkennung des Selbststudiums bleibt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vorbehalten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Maximale Flexibilität: Zeit- und ortsunabhängige Bearbeitung.
- Integrierbarkeit: Optimale Vereinbarkeit Ihrer Pflichtfortbildung in den Alltag.
- Praxisbezug: Auf die praktische Anwendbarkeit ausgerichtete Aufbereitung der Seminarinhalte.
- Schnelligkeit: Von der Buchung bis zur Teilnahmebescheinigung sind es lediglich wenige Stunden.
- Kosteneffizienz: Keine Reise- und Übernachtungskosten