Das Seminar behandelt die Neuregelungen der wohl unmittelbar inkrafttretenden Novelle des Pflichtversicherungsgesetzes. Diese Novelle hat auch für den verkehrsrechtlichen Alltag weitreichende Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsumfangs, der Eintrittspflicht des Verkehrsopfer e.V., der versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeuge, sowie einer Vielzahl von Begriffsbestimmungen. Diese Neuerungen werden detailliert dargestellt und in den versicherungsvertraglichen Kontext gestellt. Insofern dürfte hier die Haftung des Halters und Fahrers betroffen sein, wie auch die Problematik der gewählten Übergangsregelungen. So werden in diesem Zusammenhang auch die Abgrenzung von Obliegenheiten und Ausschlüssen vom Versicherungsvertrag und neu hinzukommende Versicherungspflichten dargestellt.
Zudem wird wie gewohnt sowohl ein Überblick über die aktuellen verkehrsrechtlichen Entscheidungen dargestellt, als auch forensisch festzustellende, vermeidbare Fehlerquellen im Umgang mit dem Quotenvorrecht, Familienprivileg, Regress des KH- und Kaskoversicherers bei Gegner und eigenem VN/Halter/Fahrer sowie neues zum Begriff „bei Betrieb“, sowie zur Abwägung beidseitiger Verursachungsbeiträge. Abschließend ist auf die verkehrsopferrechtliche Novelle des § 12 PflVG, insbesondere im Zusammenhang mit inländischen bzw. ausländischen Insolvenzen von Kraftfahrthaftpflichtversicherern einzugehen. Der Schluss bildet eine praxisbezogene Übersicht auf verjährungsrechtliche Problematiken im Verkehrsrecht sowie einen kurzen Überblick über die §§ 15 ff VVG.
Seminarmodule
Tag 1
26.09.2024
09:00
6
Michael Kleinekorte, Fachanwalt für Verkehrs- u. Versicherungsrecht
Tag 2
27.09.2024
09:00
6
Michael Kleinekorte, Fachanwalt für Verkehrs- u. Versicherungsrecht
Tag 3
28.09.2024
09:00
3
Michael Kleinekorte, Fachanwalt für Verkehrs- u. Versicherungsrecht