+++Reform+++ Erhöhung der RVG-Gebühren und weitere Änderungen durch das KostBRÄG 2025

09.07.2025

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23.07.2025

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99€
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2 Stunden

Nächster Termin:

09.07.2025

|

14:30

Uhr
-

16:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Zuletzt im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) angepasst. Seither werden Kanzleien mit gestiegenen Personal- und Sachkosten konfrontiert. Um u. a. den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, ist am 10.04.2025 das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025 verkündet worden, das am 01.06.2025 in Kraft tritt.

Das Seminar beschäftigt sich mit den durch das KostBRÄG 2025 vorgenommenen Änderungen des anwaltlichen Vergütungsrechts sowie relevanten Änderungen im Gerichtskostenrecht. Alle Neuerungen werden durch ausführliche Berechnungsbeispiele erläutert.

Themenauswahl:

  • Lineare Anhebungen bei der Anwaltsvergütung
  • Strukturelle Änderungen im RVG:
  • * Erhöhung der Wertstufen sowie der Kappungsgrenze in der Tabelle zu § 49 RVG (bei gerichtlicher Beiordnung oder Bestellung)
  • * Deckelung der Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr auch bei vollständigen Gebührenanrechnungen (§ 15a Abs. 2 RVG)
  • * Anpassung der Anrechnungshöchstbeträge des RVG* Anpassung der Anrechnungshöchstbeträge des RVG
  • * Verbesserung bei der Terminsgebühr in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Gleichsetzung der Erörterungspflicht mit der Verhandlungspflicht
  • * Anpassung der Gebührengrundlagen für die Gebühren in Bußgeldsachen nach Nr. 5101 und Nr. 5103 VV RVG an die geänderte Systematik bei Eintragungen in das Fahreignungsregister
  • * Änderung bei der Geschäftsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV RVG bei einer Inkassodienstleistung für eine unbestrittene Forderung.
  • Erhöhung von Verfahrenswerten im FamGKG für Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und Gewaltschutzsachen und Auswirkung auf die Anwaltsvergütung
  • Übergangsrechtliche Fragestellungen

Die Neuerungen werden anhand ausführlicher Berechnungsbeispiele erläutert.

Hinweis: Änderungen des GNotKG werden nicht behandelt.

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